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Sekundarstufe II

Die gymnasiale Oberstufe - ein erster Überblick


Es gilt die aktuelle Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO). Eine Informationsbroschüre "Abitur in Hessen - Ein guter Weg" gibt es auf der Homepage des Kultusministeriums bzw. des Landesschulamtes oder hier.

Die Lerngruppen werden im Kurssystem organisiert. Die Oberstufe gliedert sich in Einführungsphase und Qualifikationsphase. Am Ende der Einführungsphase wird eine Entscheidung (Konferenzbeschluss) über die Zulassung zur Qualifikationsphase getroffen.

In der Einführungsphase wird ohne leistungsmäßige Differenzierung in Pflichtkursen, in der Qualifikationsphase in Grundkursen und Leistungskursen unterrichtet. In den Grundkursen und in den Leistungsfächern bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel während der gesamten Qualifikationsphase in derselben Lerngruppe. Über den Besuch von Fächern/Kursen entscheiden die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen oder Schüler in einer für die verschiedenen Phasen stattfindenden Fach- bzw. Kurswahl. Bei der Wahl von Fächern ist zu beachten:

  • Die Wahl bezieht sich auf das Fach und die Art des Kurses, nicht auf den Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft.
  • Es ist in der Regel nicht zulässig, aus einem Kurs auszutreten oder einen Kurs nachträglich zu belegen.
  • Prüfungsfächer im Abitur müssen auch in der Einführungsphase unterrichtet worden sein.
  • Bilinguale Abiturprüfungen können nur abgelegt werden, wenn das Prüfungsfach durchgängig in der Oberstufe fremdsprachlich unterrichtet wurde.
  • Neben dem Abitur kann an der Lichtenbergschule noch die Zusatzqualifikation Certilingua während der Schulzeit abgelegt werden.

Die Aufgaben der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers nimmt die Tutorin oder der Tutor in Zusammenarbeit mit dem Studienleiter der gymnasialen Oberstufe wahr. In der Einführungsphase ist dies eine Kurslehrerin oder ein Kurslehrer eines der verbindlich zu belegenden Fächer. In der Qualifikationsphase ist dies eine Lehrkraft eines der beiden Leistungskurse.

Die Schülerinnen und Schüler müssen an dem von ihnen gewählten Unterricht teilnehmen. Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler Unterricht, müssen die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler spätestens am dritten Versäumnistag der Schule den Grund des Fernbleibens schriftlich mitteilen. Der Tutor bestätigt durch Abzeichnen der Entschuldigung, dass die Frist eingehalten wurde. Jede Schülerin und jeder Schüler ist selbst dafür verantwortlich, dass die Entschuldigung dann umgehend vom Kurslehrer abgezeichnet wird. Die Fehlstunden (entsch./unentsch.) werden im Lehrerkursheft und im Zeugnis vermerkt.

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler kurzfristig oder auf der Grundlage eines ärztlichen bzw. amtsärztlichen Attestes längerfristig vom Sportunterricht freigestellt sein, so bezieht sich diese Freistellung nur auf den praktischen Teil des Sportunterrichts. Die Schülerin bzw. der Schüler muss sinnvoll so in den Sportunterricht integriert werden, dass fachliche Kenntnisse und Methodenkompetenz nachgewiesen werden kann. Die zu erteilende Sportnote basiert also ausschließlich auf den theoretischen Anteilen des Sportunterrichts.

  • In der Einführungsphase sind zwei Fremdsprachen verbindlich, wobei mindestens eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache sein muss.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat bis zum Ende der Qualifikationsphase Unterricht in einer aus der Mittelstufe fortgeführten Fremdsprache.
  • Wird nur eine Fremdsprache aus der Mittelstufe weitergeführt, dann muss die neu begonnene Fremdsprache in der gesamten Qualifikationsphase weiter geführt werden. Es darf kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen werden.
  • Wird Latein als neu begonnene Fremdsprache in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase mit mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet, kann Latein auch Abiturprüfungsfach sein. Mit einer Abiturprüfung in Latein kann dann auch das Latinum zuerkannt werden.
  • Grundkurse einer in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache können in die Gesamtqualifikation (Abitur) eingebracht werden, wenn mindestens ein Kurs aus der Stufe 13 eingebracht wird.

Die Leistungen werden nach einem Punktsystem beurteilt:

15 / 14 / 13 Punkte entsprechen der Note: "sehr gut"
12 / 11 / 10 Punkte entsprechen der Note: "gut"
09 / 08 / 07 Punkte entsprechen der Note: "befriedigend"
06 / 05 / 04 Punkte entsprechen der Note: "ausreichend"
03 / 02 / 01 Punkte entsprechen der Note: "mangelhaft"
00 Punkte entsprechen der Note: "ungenügend"

Mit null Punkten beurteilte Kurse gelten in der Qualifikationsphase als nicht besucht. Sie können nicht zur Erfüllung der Beleg- und Einbringungsverpflichtung herangezogen werden.

Über die Zulassung zur Qualifikationsphase entscheidet die Zulassungskonferenz am Ende der Einführungsphase. Eine tabellarische Zusammenstellung der Zulassungsbedingungen finden Sie hier.

In der Qualifikationsphase wird Deutsch und Mathematik im Grundkurs 4-stündig unterrichtet, alle Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet. Bei der Wahl der Leistungskurse in der Qualifikationsphase gilt:

Ein Leistungskurs muss entweder eine (aus der SI weitergeführte) Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Der zweite Leistungskurs wird beliebig aus dem Angebot der Schule gewählt. Ein Fach kann nur dann als Leistungskurs gewählt werden, wenn es in der Einführungsphase bereits betrieben wurde und mit mindestens 05 Punkten abgeschlossen wurde.

Hilfreich für die Wahlen der Leistungskurse und damit ein Ausblick auf eine mögliche Profilbildung in der Qualifikationsphase auch im Hinblick auf eine optimale Abiturprüfung bietet eine Übersicht über die möglichen Profile an der LuO.

Jede Schülerin und jeder Schüler wird in fünf Fächern geprüft. In drei Fächern findet eine schriftliche Prüfung statt (LK1, LK 2, beliebiges GK-Fach), im vierten Fach eine mündliche Prüfung (beliebiges GK-Fach incl. Sport bzw. Darstellendes Spiel), im fünften Fach eine Präsentation oder eine mündliche Prüfung oder eine besondere Lernleistung.

Unter den Abiturprüfungsfächern müssen Deutsch und Mathematik sowie eine aus der Sekundarstufe I weitergeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein. Diese Prüfungsfächer können nicht durch eine BLL ersetzt werden. Ein Fach kann nur Abiturprüfungsfach werden, wenn es auch in der Einführungsphase betrieben wurde. Bilinguale Abiturprüfungen können nur abgelegt werden, wenn das Prüfungsfach durchgängig in der Oberstufe fremdsprachlich unterrichtet wurde. Die drei schriftlichen Prüfungen müssen mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken. Mit den Prüfungen müssen alle Aufgabenfelder abgedeckt sein. Die Aufgabenstellung in den schriftlichen Prüfungen erfolgt zentral (Landesabitur).

In einem tabellarischen Überblick finden Sie Informationen über die Belegverpflichtung in der Einführungs- und der Qualifikationsphase, der einzubringenden Kurse in die Gesamtqualifikation (Abitur) und eine Übersicht über die verbindlichen Abiturprüfungen.

Schülerinnen und Schüler haben während der Einführungsphase die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen, um eine Schule im Ausland zu besuchen. Erste Vorabinformationen hierzu finden Sie in den Handreichungen zum Auslandsaufenthalt.