Datenschutz umfasst alle Regelungen die dafür sorgen, dass personen¬bezogene Daten nicht dahin gelangen, wo sie nicht hingehören, und nicht zu Zwecken benutzt werden, für die sie nicht vorgesehen sind. Datenschutz ist also nicht zur Sicherung von Daten, sondern zum Schutz der Persönlichkeitsrechte da.
Datenschutz | Datensicherung | |
---|---|---|
Objekt | Personen | Daten |
Ziel | Schutz der Privatsphäre | Schutz der Daten gegen Manipulation |
Mittel primär | Gesetze | techn.-organisatorische Maßnahmen |
Mittel sekundär | techn.-organisatorische Maßnahmen | Gesetze |
Datenschutzfragen werden erst im Zeitalter der Computer behandelt, weil Datenbanken einen qualitativ und quantitativ grundsätzlich anderen Zugriff auf die Daten erlauben als Registraturen, Archive oder Akten. Anschauliche Beispiele sind die bundesweite Telefonnummern-Suche mittels Internet-Suchanfrage oder Telefonbuch-CD bzw. die Rasterfahndung im Zeichen der Anti-Terror-Maßnahmen.
Die Informationstechnik ermöglicht die Nutzung und Auswertung von Datenbeständen über den eigentlichen Zweck hinaus. Doch nicht alles was technisch machbar ist, ist rechtlich unbedenklich. Datenschutzgesetze setzen deutliche Grenzen, wenn es um personenbezogene Daten geht und verhindern somit Missbrauch.
Hessen hatte 1970 das erste Datenschutzgesetz der Welt. Es ist eine Datenverkehrsordnung die bestimmt, wie die Verarbeitung, also das Erheben, Speichern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten erfolgen darf.
Grundsätze des Datenschutzrechts
Risiken Moderne Informationstechnologien enthalten Risiken für die Bürger:
Persönlichkeitsbilder
Entanonymisierung