db:datenschutz
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| Grundsätze des Datenschutzrechts | Grundsätze des Datenschutzrechts | ||
| - | * Jeder hat das Recht über die Verwendung seiner Daten selbst zu bestimmen. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird als Spezialfall aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. | + | * Jeder hat das Recht über die Verwendung seiner Daten selbst zu bestimmen. Dieses Recht auf **informationelle Selbstbestimmung** wird als Spezialfall aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. |
| - | * Eine Einschränkung des informationellen | + | * Eine Einschränkung des informationellen |
| - | * Im Gesetz ist präzise anzugeben, für welchen Zweck die Daten erhoben werden. Nur die für diesen Zweck notwendigen Daten dürfen erhoben werden. (Prinzip der Verhältnismäßigkeit); | + | * Im Gesetz ist präzise anzugeben, für welchen Zweck die Daten erhoben werden. Nur die für diesen Zweck notwendigen Daten dürfen erhoben werden. (**Prinzip der Verhältnismäßigkeit**); für andere Zwecke dürfen diese Daten nicht verwendet werden (**Prinzip der Zweckbindung**). |
| * Aus dem Prinzip der Zweckbindung folgt, dass innerhalb der staatlichen Verwaltung eine informationelle Gewaltenteilung stattfinden muss - die traditionelle Amtshilfe hat sich an datenschutz-rechtlichen Prinzipien zu orientieren. | * Aus dem Prinzip der Zweckbindung folgt, dass innerhalb der staatlichen Verwaltung eine informationelle Gewaltenteilung stattfinden muss - die traditionelle Amtshilfe hat sich an datenschutz-rechtlichen Prinzipien zu orientieren. | ||
| - | * Nach dem so genannten Verbotsprinzip dürfen personenbezogene Daten nicht verarbeitet | + | * Nach dem so genannten |
| * Alle Schritte der Datenverarbeitung von der Erhebung, über die Speicherung, | * Alle Schritte der Datenverarbeitung von der Erhebung, über die Speicherung, | ||
| * Die Erhebung personenbezogener Daten hat in der Regel beim Betroffenen zu erfolgen. Nur in Ausnahmefällen dürfen die Daten auf anderem Wege ermittelt werden. | * Die Erhebung personenbezogener Daten hat in der Regel beim Betroffenen zu erfolgen. Nur in Ausnahmefällen dürfen die Daten auf anderem Wege ermittelt werden. | ||
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| Risiken | Risiken | ||
| - | Moderne | + | Moderne |
| * Risiko der unbegrenzten Speicherung von Daten. | * Risiko der unbegrenzten Speicherung von Daten. | ||
| * Risiko der jederzeitigen Abrufbarkeit von Daten, ohne Rücksicht auf Entfernungen. | * Risiko der jederzeitigen Abrufbarkeit von Daten, ohne Rücksicht auf Entfernungen. | ||
db/datenschutz.1398944657.txt.gz · Zuletzt geändert: 2014/05/01 13:44 von roehner
