db:datenschutz
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db:datenschutz [2014/05/01 13:44] – angelegt roehner | db:datenschutz [2014/05/01 13:47] (aktuell) – roehner | ||
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Grundsätze des Datenschutzrechts | Grundsätze des Datenschutzrechts | ||
- | * Jeder hat das Recht über die Verwendung seiner Daten selbst zu bestimmen. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird als Spezialfall aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. | + | * Jeder hat das Recht über die Verwendung seiner Daten selbst zu bestimmen. Dieses Recht auf **informationelle Selbstbestimmung** wird als Spezialfall aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. |
- | * Eine Einschränkung des informationellen | + | * Eine Einschränkung des informationellen |
- | * Im Gesetz ist präzise anzugeben, für welchen Zweck die Daten erhoben werden. Nur die für diesen Zweck notwendigen Daten dürfen erhoben werden. (Prinzip der Verhältnismäßigkeit); | + | * Im Gesetz ist präzise anzugeben, für welchen Zweck die Daten erhoben werden. Nur die für diesen Zweck notwendigen Daten dürfen erhoben werden. (**Prinzip der Verhältnismäßigkeit**); für andere Zwecke dürfen diese Daten nicht verwendet werden (**Prinzip der Zweckbindung**). |
* Aus dem Prinzip der Zweckbindung folgt, dass innerhalb der staatlichen Verwaltung eine informationelle Gewaltenteilung stattfinden muss - die traditionelle Amtshilfe hat sich an datenschutz-rechtlichen Prinzipien zu orientieren. | * Aus dem Prinzip der Zweckbindung folgt, dass innerhalb der staatlichen Verwaltung eine informationelle Gewaltenteilung stattfinden muss - die traditionelle Amtshilfe hat sich an datenschutz-rechtlichen Prinzipien zu orientieren. | ||
- | * Nach dem so genannten Verbotsprinzip dürfen personenbezogene Daten nicht verarbeitet | + | * Nach dem so genannten |
* Alle Schritte der Datenverarbeitung von der Erhebung, über die Speicherung, | * Alle Schritte der Datenverarbeitung von der Erhebung, über die Speicherung, | ||
* Die Erhebung personenbezogener Daten hat in der Regel beim Betroffenen zu erfolgen. Nur in Ausnahmefällen dürfen die Daten auf anderem Wege ermittelt werden. | * Die Erhebung personenbezogener Daten hat in der Regel beim Betroffenen zu erfolgen. Nur in Ausnahmefällen dürfen die Daten auf anderem Wege ermittelt werden. | ||
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Risiken | Risiken | ||
- | Moderne | + | Moderne |
* Risiko der unbegrenzten Speicherung von Daten. | * Risiko der unbegrenzten Speicherung von Daten. | ||
* Risiko der jederzeitigen Abrufbarkeit von Daten, ohne Rücksicht auf Entfernungen. | * Risiko der jederzeitigen Abrufbarkeit von Daten, ohne Rücksicht auf Entfernungen. |
db/datenschutz.txt · Zuletzt geändert: 2014/05/01 13:47 von roehner